Selbstständig im Internet: Die Grundlagen
Gewerbe, Finanzamt, Steuern und Pflichten – was du wissen musst, bevor du mit deinem Online-Business startest.
Zu den GrundlagenOb Online-Shop, Affiliate-Website, Blog oder digitale Dienstleistung: Sobald du regelmäßig und mit Gewinnabsicht Geld im Internet verdienst, bist du selbstständig – auch nebenberuflich. Diese Übersicht zeigt dir die wichtigsten Schritte.
Stand: 2026. Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
1. Gewerbe oder freier Beruf?
- Gewerbe: Die meisten Online-Geschäftsmodelle sind gewerblich, z. B. Online-Shops, Dropshipping oder Affiliate-Marketing. Du meldest ein Gewerbe beim Gewerbeamt deiner Gemeinde an, in vielen Städten geht das online. Die Gebühr liegt meist zwischen 15 und 65 €.
- Freier Beruf: Bestimmte Tätigkeiten zählen zu den freien Berufen, z. B. viele journalistische, künstlerische, unterrichtende oder beratende Tätigkeiten. Freiberufler melden kein Gewerbe an, sondern nur ihre Tätigkeit beim Finanzamt, und zahlen keine Gewerbesteuer.
Die Abgrenzung ist nicht immer eindeutig. Im Zweifel entscheidet das Finanzamt, eine kurze Nachfrage beim Steuerberater lohnt sich.
2. Anmeldung beim Finanzamt
Innerhalb eines Monats nach Beginn deiner Tätigkeit reichst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER ein. Du erhältst dann deine Steuernummer. Bei einer Gewerbeanmeldung informiert das Gewerbeamt das Finanzamt zwar automatisch, den Fragebogen musst du trotzdem selbst ausfüllen.
3. Kleinunternehmerregelung
Seit 2025 gilt: Du kannst die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen, wenn dein Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 € betrug und im laufenden Jahr 100.000 € nicht übersteigt. Dann stellst du keine Umsatzsteuer in Rechnung, kannst aber auch keine Vorsteuer abziehen.
Wichtig: Überschreitest du im laufenden Jahr die 100.000 €, entfällt die Regelung sofort ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird.
4. Steuern im Überblick
- Einkommensteuer: Dein Gewinn zählt zu deinem gesamten Einkommen. Du gibst ihn in der Steuererklärung an, meist mit einer Einnahmenüberschussrechnung (EÜR).
- Umsatzsteuer: Fällt an, wenn du nicht Kleinunternehmer bist.
- Gewerbesteuer: Nur für Gewerbetreibende. Einzelunternehmer haben einen Freibetrag von 24.500 € Gewinn pro Jahr.
5. Nebenberuflich starten
- Arbeitgeber: Viele Arbeitsverträge sehen vor, dass du eine Nebentätigkeit anzeigen musst. Verbieten darf der Arbeitgeber sie nur mit gutem Grund, etwa bei direkter Konkurrenz.
- Arbeitslosengeld: Bei ALG I darfst du bis zu 165 € im Monat hinzuverdienen, und die Nebentätigkeit muss unter 15 Stunden pro Woche bleiben. Melde sie der Agentur für Arbeit vorher.
- Krankenversicherung: Solange du hauptberuflich angestellt bist, ändert sich meist nichts. Wirst du hauptberuflich selbstständig, musst du dich selbst versichern.
6. Förderung
- Gründungszuschuss: Für Gründer aus dem ALG-I-Bezug mit noch mindestens 150 Tagen Restanspruch. Er ist eine Ermessensleistung – einen Anspruch darauf gibt es nicht.
- ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW): Förderkredit für kleine Gründungen bis 125.000 €.
- Viele Bundesländer haben zusätzliche Programme. Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen guten Überblick.
7. Pflichten für deine Website
- Impressum: Geschäftsmäßige Websites brauchen ein Impressum nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).
- Datenschutzerklärung: Nach DSGVO Pflicht, sobald du personenbezogene Daten verarbeitest – also praktisch immer.
- Cookie-Einwilligung: Nötig, wenn du nicht notwendige Cookies oder Tracking einsetzt.
- Werbekennzeichnung: Affiliate-Links und bezahlte Beiträge musst du als Werbung kennzeichnen.
- Online-Shop: Zusätzlich AGB, Widerrufsbelehrung und korrekte Preisangaben.
Nächste Schritte
Wie du eine passende Idee findest, liest du in Aller Anfang ist schwer. Konkrete Geschäftsmodelle erklären wir in unseren Guides zu Affiliate-Marketing und Dropshipping.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Regeln und Grenzwerte können sich ändern.